Schülerinnen und Schüler, die pandemiebedingt am Distanzunterricht teilnehmen und über kein eigenes digitales Endgerät verfügen, können sich einerseits an ihre/n Klassenlehrer/in wenden, um ein Leihgerät der Schule (Link) zu erhalten.
Andererseits kann eine Unterstützung durch das Jobcenter erfolgen. Grundsätzlich berechtigt sind dafür alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.