Die aktuell ausgestellten Schülertickets berechtigen in den Gültigkeitsmonaten Juni und Juli zur deutschlandweiten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die im Monat August geltenden neuen Schülerjahrestickets werden erst zu Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben. Eine Änderung dieses Verfahrens ist leider kurzfristig nicht möglich, so dass für den Monat August im Bedarfsfall eine separates 9-Euro-Ticket erworben werden muss.
Schülerinnen und Schüler, die ihre Ansprüche auf kostenlose Schülerbeförderung im Rahmen der Fahrtkostenerstattung gelten machen, bekommen für die betreffenden Monate Juni, Juli und August jeweils 9 Euro erstattet. Zu bestehenden Abonnements muss kein separates Ticket gekauft werden, da die Abonnements für diesen Zeitraum entsprechend angepasst werden.
Für ukrainische Flüchtlinge wird die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zum 01.06.2022 abgeschafft, so dass für die Monate Juni und Juli das Verfahren zur Fahrtkostenerstattung Anwendung findet.
Informieren Sie sich auch gerne bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. Tarifverbünden (u.a. VBN & HVV).