Schülerinnen und Schüler haben in einem demokratischen Staat die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Gestaltung von Schul- und Bildungssystemen mitzuwirken. Neben den regionalen Gremien, wie zum Beispiel den Kreis- oder Gemeinde- beziehungsweise Stadtschülerräten, geschieht dies in der höchsten Schülervertretung in Niedersachsen, dem Landesschülerrat. In allen Belangen ist der Schülerrat gefragt. Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Dabei kann der Landesschülerrat auch das Niedersächsische Kultusministerium beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit.
Das Niedersächsische Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerrat direkt über wichtige allgemeine schulische Angelegenheiten. Der Landesschülerrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler zusammen und zwar vier Mitglieder (je ein Mitglied pro Bezirk der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung), für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule sowie für Schulen in freier Trägerschaft und als Vertreter für ausländische Schülerinnen und Schüler plus acht Mitglieder (je zwei Mitglieder pro Bezirk) für die Berufsbildenden Schulen. Höchstmitgliederzahl von 40 Personen Der Landesschülerrat hat somit eine gesetzliche Höchstmitgliederzahl von 40 Personen. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von zwei Jahren von den entsprechenden (schulformbezogenen) Vertreterinnen und Vertretern der Kreisschülerräte/Stadtschülerräte kreisfreier Städte/Regionsschülerrat Hannover aus deren Mitte gewählt.
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen nehmen an diesen Wahlen nicht teil, sie sind im Landesschülerrat nicht vertreten. Die Wahl für den Bezirk Lüneburg findet am 26. Februar statt. Die Einladung zur Wahlversammlung wird den Wahlberechtigten rechtzeitig zugehen, teilte das Landesamt für Schule und Bildung mit.
@CN vom 7.2.14