Geschäftsordnung

Rahmen-Geschäftsordnung (Stand 01.02.2011)

1. Verfahren

(1) Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Teams und der Gesamtkonferenz wird in der Schulverfassung geregelt. Die Kernmitgliedschaft in Bildungsgang- und Fachteams ist z. Z. auf zwei beschränkt.

(2) Leitung
Jedes Team schlägt der Schulleiterin / dem Schulleiter aus seiner Mitte eine Teamleiterin/ einen Teamleiter für die Dauer von zwei  Jahren vor.
Die Leitung der Gesamtkonferenz obliegt der Schulleiterin / dem Schulleiter bzw. seiner Vertreterin / seinem Vertreter.
Die Leitung des Abteilungsteams obliegt der Abteilungsleiterin / dem Abteilungsleiter.

(3) Einberufung
Soweit die Schulverfassung nichts anderes bestimmt, wird eine Teamsitzung von der Teamleiterin / dem Teamleiter in Einvernehmen mit der Schulleiterin / dem Schulleiter einberufen. Dabei ist möglichst eine Frist von 10 Tagen einzuhalten und eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Auf Verlangen von mindestens 20% der Mitglieder eines Teams ist ebenfalls eine Teamsitzung einzuberufen.
Teamsitzungen sind bei Bedarf einzuberufen, mindestens aber bei Fachteams und bei Bildungsgangteams einmal jährlich. Die Sitzungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt.

(4) Teilnahme
Alle Kernmitglieder eines Teams bzw. die zur Gesamtkonferenz gehörigen Lehrkräfte sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Schulleiterin / der Schulleiter und die zuständige Abteilungsleiterin / der zuständige Abteilungsleiter sind auch außerhalb der Mitgliedschaft zur Teilnahme berechtigt.

(5) Tagesordnung, Anträge
Eine Tagesordnung und ggf. Unterlagen für Beratung und Beschlussfassung sind den Teilnehmern mit der Einladung bekannt zu geben.
Anträge müssen schriftlich vier Tage vor dem Sitzungstermin bei der Teamleiterin / dem Teamleiter eingereicht werden.

(6) Beschlüsse
Ein Team bzw. die Gesamtkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% ihrer Mitglieder und / oder 75% der Kernmitglieder anwesend sind.
Die Teams bzw. die Gesamtkonferenz entscheiden in der Regel mit einfacher Mehrheit. In Klassen-, Fach- und Bildungsgangteams ist Stimmenthaltung nicht zulässig. Bei personenbezogenen Abstimmungen und auf Verlangen von mindestens einem der anwesenden Mitglieder ist geheim abzustimmen.

(7) Protokoll
Über jede Teamsitzung bzw. die Gesamtkonferenz wird ein Protokoll erstellt.
Zur Protokollführung sind alle Mitglieder im Wechsel verpflichtet.
Die Protokolle werden an zentraler Stelle gesammelt.
Alle Mitglieder erhalten ein Protokoll.

(8) Informationspflicht
Jedes Teammitglied ist verpflichtet, sich über die Beschlüsse des Teams bzw. der Gesamtkonferenz zu informieren.

 

2. Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Teams bzw. der Gesamtkonferenz ergeben sich aus der Schulverfassung. Darüber hinaus ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

(1) Klassenteams

  • Festlegung von Kriterien zum QM
  • Festlegung von pädagogische Maßnahmen zur Zielerreichung
  • bei Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und bei
  • Zeugniskonferenzen wird das Klassenteam um Schüler- und Elternvertreter erweitert

(2) Bildungsgangteams

  • Abschluss von Zielvereinbarungen über die Teamleiterin / den Teamleiter mit der Abteilungsleiterin / dem Abteilungsleiter
  • Aufstellen eines Klassenfahrtenplans
  • Ergänzungen zur Stundentafel
  • legen Kriterien zum QM fest
  • Feststellung über den Erfolg der Zielvereinbarung

(3) Fachteams

  • Festlegung von  Kriterien zum QM
  • Grundsätze über die fachbezogene Bewertung
  • Überwachung der Einhaltung von Bildungsstandards
  • Beschluss über interne Zielvereinbarungen
  • Feststellung über den Erfolg der Zielvereinbarung

(4) Abteilungsteam

  • Für folgende Angelegenheiten beschließt das Abteilungsteam mit allen Lehrkräften der Abteilung:
  • Ausformulierung von Funktionsstellen
  • Verteilung der Haushaltsmittel in ihrem Bereich
  • Grundsätze zur Verteilung der Entlastungsstunden
  • Maßnahmen zur Qualitätsfeststellung und -sicherung
  • Feststellung über den Erfolg der Zielvereinbarung
  • pädagogische Grundsätze
  • Grundsätze der Arbeitszeitgestaltung
  • Vorschlag für die Koordinatorenbesetzung
  • Abschluss von Zielvereinbarungen über die Teamleiterin / den Teamleiter mit der Abteilungsleiterin / dem Abteilungsleiter

(5) Projektteam

  • Die Zuständigkeiten des Projektteams sind abhängig vom jeweiligen Projektauftrag.

(6) Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz strebt eine Gestaltung des Schullebens entsprechend des Leitbildes, der Schulverfassung und der Geschäftsordnung an.
Sie ist Informations- und Diskussionsplattform und Entscheidungsinstanz nach der Schulverfassung. Auf Grund der fraktalen Aufgabenverteilung beschließt die Gesamtkonferenz entsprechend der Geschäftsordnung über:

  • Feststellung von Verstößen gegen das Leitbild
  • Zustimmung zum Haushaltsplan und Haushaltsabschluss
  • Verteilung der flexiblen Ferientage
  • Grundsätze des Fortbildungsplans
  • Grundsätze der Bewertung und Delegation auf die Teams
  • Grundsätze der Verteilung der Entlastungsstunden auf die Abteilungen
  • Vorschlag zur Schulleiterbesetzung und Stellvertreter
  • Rahmengeschäftsordnung
  • Grundsätze des QM für abteilungsübergreifende Angelegenheiten
  • Veranstaltungen der gesamten Schule
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
  • Grundsätze abteilungsübergreifender Arbeitszeitgestaltung
  • Wahl der Vertreter der Lehrkräfte und Mitarbeiter für den Schulvorstand

 

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