Unser Schulträger – der Landkreis Cuxhaven
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Schulträger “das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten” (NSchG § 101).
Der Landkreis Cuxhaven unternimmt erhebliche Anstrengungen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Chancengerechtigkeit in der beruflichen Bildung junger Menschen und zur strukturellen Entwicklung der Region.
So trägt der Landkreis Cuxhaven beispielsweise die Kosten für
- die Einrichtung von Computer-Fachräumen und von Sprachlehr-Räumen.
- die Anschaffung von Werkzeugmaschinen, Foto-Satzanlagen.
- die Kücheneinrichtungen, sowie Werkstattausrüstungen.
- den Bau von Schulanlagen (z. B. Sportfreianlage) und deren Unterhaltung.
- die Ausstattung der Schule mit Lehrmitteln und Kleininventar.
- die laufenden Betriebskosten der Schule.
- die Personalkosten für die Bürobediensteten und die Hausmeister.
Darüber hinaus unterstützt der Landkreis Cuxhaven die Schule bei der Einrichtung neuer Bildungsgänge.