Vertretungen an der BBS Cuxhaven

Der Personalrat


Wir vertreten die Interessen und Belange aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBS Cuxhaven. Wir kommen den Mitbestimmungsregelungen des Personalvertretungsgesetzes und der Schulverfassung nach. Wir beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einzelfällen. Wir tagen jeweils mittwochs in der 7. und 8. Stunde im Personalratszimmer (ehem. “Verkaufsraum”) – im 1. Stock gegenüber dem Lehrerzimmer. Bei Bedarf können diese Besprechungen auch öffentlich erfolgen. Für Einzelgespräche vereinbaren Sie bitte Termine mit uns. Sprechen Sie uns persönlich an oder per mail personalrat@bbs-cux.eu

Besetzung des Personalrates:

 

Die Gleichstellungsbeauftragten


Gleichstellungsbeauftragte
Frau StR´in Sabine Neuber-Leppin
s.neuber-leppin@bbs-cux.eu
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte
Frau StR´in Antje Pacyna
a.pacyna@bbs-cux.eu

Wir Gleichstellungsbeauftragte haben nach § 20 Abs.1 NGG die Aufgabe, den Vollzug des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Wir sind bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können, rechtzeitig zu beteiligen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • die Mitwirkung bei der Ausschreibung von Stellen
  • die Beteiligung bei den Vorstellungsgesprächen und bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
  • die Mitwirkung bei der Erstellung des Personalentwicklungskonzeptes
  • die Teilnahme als stimmberechtigtes Mitglied im Schulvorstand
    Arbeitszeit- und Teilzeitregelungen
  • die Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen
  • die Sicherstellung, dass teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung des Stundenplanes und im Einsatz der Pausenaufsichten nicht benachteiligt werden
  • die Mitwirkung und Genehmigung bei Abordnungen und Versetzungen

Schülervertretung


Die SV ist die Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler. Durch die SV können die Schüler/innen ihre Anliegen in der Schule zur Geltung bringen.

In dem aus 13 Teilen bestehenden Niedersächsischen Schulgesetz ist für die SV-Arbeit besonders der vierte Teil Schülerinnen und Schüler und darin der vierte Abschnitt Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen von Bedeutung. Hier werden bestimmte Fragen durch Verordnung geregelt.

In der Mitte der siebziger Jahre bildeten sich in Niedersachsen auch die ersten, über einzelne Schulen hinausgehenden Interessenvertretungen, die Stadt- und Kreisschülerräte. Der erste Landesschülerrat wurde 1976 gewählt. Seit 1980 sind Schülervertretungen auf Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Landesebene vorgeschrieben.

Die SV trifft sich jeden Montag und jeden Mittwoch in der ersten Pause im SV-Raum (neben dem Hausmeisterbüro). Zudem erreichst du die SV jederzeit per E-Mail unter sv@bbs-cux.de.

Der SV stehen in unserer Schule eine SV-Beratungslehrerin und ein SV-Beratungslehrer zur Seite:

Herr StR Patrick Benn
p.benn@bbs-cux.eu

Frau StR´in Sarah Millé
s.mille@bbs-cux.eu

  

Elternvertretung


§§ 88 ff Nds. Schulgesetz

Durch die Elternvertretung in der Schule haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit in der Schule mitzuwirken – durch die Arbeit in der Klassenelternschaft, dem Schulelternrat, dem Schulvor­stand, sowie in Konferenzen und Ausschüssen.

Die Elternvertretung kann alle schulischen Fragen erörtern. Sie wird über alle grundlegenden Entscheidungen informiert, insb. über Fragen der Organisation der Schule oder die Leistungs­bewertung. Die Elternvertretung ist zudem Ansprechpartner für die anderen Erziehungsberechtigten der Schule.

Über den Rand der Schule hinaus besteht zudem die Möglichkeit, schulübergreifend beim Schulträger oder sogar landesweit in der Elternvertretung mitzuwirken und so die schulische Arbeit im Land Niedersachsen mitzugestalten.

Sie möchten Kontakt zu einem Mitglied der Elternvertretung aufnehmen oder haben nähere Fragen zur schulischen Arbeit in der Elternvertretung?

Dann melden Sie sich doch einfach in der Verwaltung der Schule. Die Mitarbeiterinnen dort geben Ihnen gerne nähere Auskünfte und können Sie mit dem richtigen Ansprechpartner der Eltern­vertretung der Schule vermitteln.

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