Unsere Schule wird nach den aktuellen Regelungen des Kultusministeriums ab dem 08.03.2021 schrittweise für weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Zusätzlich zu den bereits seit dem 11.01.2021 wieder in der Schule befindlichen und nach den Vorgaben des Szenarios B – Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht – unterrichteten Schülerinnen und Schülern, haben die Schülerinnen und Schüler der folgenden Bildungsgänge unsere Schule ab dem 08.03.2021 wieder zu besuchen:
Zusätzlich ab Mo, 08.03.2021:
- Einjährige Berufsfachschule
- Berufseinstiegsschule Klassen 1 und 2
- Berufsschulklassen, die in diesem SJ noch eine Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfung Teil 1 haben
Zusätzlich ab Mo, 15.03.2021:
- 12. Klassen der Beruflichen Gymnasien
Zusätzlich ab Mo, 22.03.2021:
- Berufsschulklassen des 1. Ausbildungsjahres sowie des 2. Ausbildungsjahr, wenn dort keine Prüfung stattfindet (andere bereits seit 08.03.2021 wieder in der Schule), wenn die Klassenstärke jeweils weniger als 16 SuS beträgt
Alle Schülerinnen und Schüler der in der Auflistung nicht genannten Bildungsgänge befinden sich weiterhin im Szenario C – Distanzunterricht.
Weitere Hinweise:
- Die formlose Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht besteht nicht mehr! Befreiungen von der Präsenzpflicht sind ab sofort nur noch aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Ausnahmen sind nur noch für vulnerable SuS oder SuS mit vulnerablen Angehörigen möglich.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt verpflichtend – auch im Unterricht. Leider sind medizinische Masken nicht verpflichtend, dennoch sollten möglichst diese Masken getragen werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht sidn nur bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests möglich.
Bezug: